Flexibles Arbeiten ist ein Megatrend der digitalen Arbeitswelt. Dieser Trend wird noch zunehmen. Flexibles Arbeiten ist auch ein Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Ohne z. B. flexible Arbeitszeitgestaltungen in den Betrieben – zumeist auf Grundlage von Tarifverträgen – wäre die deutsche Wirtschaft aufgrund der starren gesetzlichen, vor allem aber auch tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen heute kaum mehr wettbewerbsfähig.
Flexibles Arbeiten wird sich künftig immer weniger auf die kluge Gestaltung von Arbeitszeit beschränken. Sie umfasst und wird im zunehmenden Maße mehr umfassen die Frage, wo gearbeitet wird. Mobiles Arbeiten, teils bis zum sogenannten – gesetzlich nicht definierten – Home-Office ist ebenfalls ein zentraler Trend moderner Arbeitswelt. Diese Flexibilität ist nicht einseitig. Wo immer möglich, schaffen Betriebe durch anpassungsfähige Arbeitszeitregelungen und durch die Arbeit mit mobilen Endgeräten Spielraum für ihre Arbeitnehmer, von unterschiedlichen Orten aus zu arbeiten.
Das alles darf nicht vergessen machen, was das Arbeitsverhältnis im Kern beschreibt. Die persönliche Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers! Diese persönliche Weisungsgebundenheit darf bei allem Respekt vor den Wünschen der Belegschaften nicht aus dem Auge verloren werden. Sie ist Ausdruck des besonderen Schutzes des Arbeitsverhältnisses, sie ist ferner Ausdruck der Notwendigkeit, schnell und angemessen auf Kundenwünsche und -forderungen reagieren zu können. Gesetzliche Regelungen dürfen dieses Recht nicht ad absurdum führen. Es muss klar sein, wie im Arbeitsverhältnis die Bestimmung von Arbeitszeit und Arbeitsort – ebenso wie Arbeitsinhalten – vonstatten geht.
Mit den Folgen der Digitalisierung für Leben, Wirtschaft und Arbeit wollen wir uns auf dem Politikseminar des Instituts für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung e. V. in Berlin befassen. Wir wollen die Fragen von Mobilität und Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung mit Wissenschaft, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik diskutieren.
Das aktuelle Programm wird spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn veröffentlicht.
Die Teilnahme an unserem ISWA-Webinar ist kostenfrei.