Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Verlangt werden von den einbezogenen Unternehmen u. a. die Einrichtung eines Risikomanagements, regelmäßige Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, das Ergreifen von Abhilfemaß- nahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie die Erfüllung von Dokumentations- und Berichtspflichten.
Obgleich in der Zielsetzung, Menschenrechte und Umwelt zu schützen, Einigkeit besteht, sind die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichten- Gesetzes und die Umsetzungsanforderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dennoch umstritten. Kritisiert wird vor allem der hohe Umsetzungsaufwand, der von Unternehmen bei der Überwachung ihrer oftmals sehr komplexen Lieferketten verlangt wird.
Zudem besteht die Gefahr, dass lediglich für deutsche Unternehmen geltende Vorgaben für globale Lieferketten im Ergebnis zur Verlagerung von Wertschöpfungsketten führen und sich sogar kontraproduktiv für Menschenrechte und Umwelt auswirken können, wenn deutsche Unternehmen sich deshalb aus bestimmten Regionen der Welt zurückziehen.
Das Seminar soll dazu dienen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit seinen konkreten Umsetzungsanforderungen näher in den Blick zu nehmen, Lösungsansätze für das Lieferkettenmanagement von Unternehmen aufzuzeigen, auf die aktuellen Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene einzugehen und die Auswirkungen der Regulierung auf die unternehmerischen Wertschöpfungsnetzwerke sowie den Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu diskutieren.
Die Teilnahme an unseren ISWA-Webinaren ist kostenfrei. Die Kosten des Webinars trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags.