–Politikwebinar

Mobile Arbeit in Recht und Praxis und aktueller Stand der rechtspolitischen Diskussion

Zur Anmeldung
–Inhalt

Durch die Digitalisierung kann Arbeit heute in vielen Bereichen unabhängig von Ort und Zeit erbracht werden. Mobiles Arbeiten schafft damit ein hohes Maß an Flexibilität für Beschäftigte, z. B. zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, zur Reduzierung von Pendel- und Präsenzzeiten, aber auch zur Optimierung des Kundenkontakts vor Ort. Das erhöht die Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit, wovon auch Arbeitgeber profitieren.  

Wichtig ist, zwischen den unterschiedlichen Arten möglicher Vertragsgestaltung zu unterscheiden. Das ist besonders relevant beim Unterschied zwischen mobilem Arbeiten und des Homeoffice auf der einen sowie Telearbeit auf der anderen Seite. Hier bestehen zentrale Unterschiede. Beim mobilen Arbeiten soll und kann die Arbeitsleistung generell von wechselnden Orten erbracht werden. Mobiles Arbeiten kann teilweise oder vollständig von zu Hause im Homeoffice erfolgen. Beim Einsatz im Homeoffice wird vertraglich geregelt, dass und in welchem Umfang der Beschäftigte die Arbeitsleistung bei sich zu Hause erbringt. Arbeit im Homeoffice ist damit eine Gestaltungsform der mobilen Arbeit.  

Die aktuelle Krisensituation aufgrund der Corona-Pandemie zeigt, dass Arbeitgeber und Beschäftigte auch zum Zweck des Infektionsschutzes die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens verantwortungsvoll nutzen. Bereits vor der Krise boten 61 % aller Unternehmen ihren Beschäftigten die Option des mobilen Arbeitens an. Diese positive Entwicklung darf nicht als Begründung dafür dienen, wie von Bundesarbeitsminister Heil gefordert, einen bürokratischen Rechtsanspruch auf „Homeoffice“ einzuführen.  Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice widerspricht den Grundzügen des Arbeitsrechts. Die Ausgestaltung des Arbeitsortes muss sich ebenso wie die Arbeitszeit grundsätzlich nach den Wünschen und Anforderungen der Kunden richten. Sie stellen durch ihre Nachfrage den Betrieb und auch die Arbeitsleistung sicher. Die betrieblichen Erfordernisse müssen stets Berücksichtigung finden. Mobile Arbeit kann nicht durch Überregulierung gefördert werden, sondern nur durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, z.B. durch ein Vorantreiben des Breitbandausbaus, durch eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten und durch mehr Eigenverantwortung der Beschäftigten beim Arbeitsschutz.

Das ISWA-Webinar gibt einen Überblick sowohl über die aktuelle Rechtslage als auch die rechtspolitische Diskussion. Diskutieren wollen wir den aktuellen Rahmen für den Einsatz mobiler Arbeit und was die Praxis von möglichen Neuregelungen zu erwarten hat, aber auch, wie aus Unternehmenssicht mobiles Arbeiten gefördert werden kann.

–Programm
Mittwoch, 16. Dezember 2020

11:00 Uhr

Mobile Arbeit in Recht und Praxis und aktueller Stand der rechtspolitischen Diskussion

Thomas Prinz

Stellvertretender Leiter der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht, Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

mit anschließender Diskussion

12:30 Uhr
Ende des ISWA-Webinars

Zur Anmeldung
–Informationen
Thomas Prinz, stellvertretender Leiter Arbeits- und Tarifrecht, Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
16.12.2020
16.12.2020
11:00 - 12:30
– Kosten

Die Teilnahme an unseren ISWA-Webinaren ist kostenfrei.

– Anmeldung