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Quo vadis Sozialstaat – Wie können die Ergebnisse der Sozialstaatskommission in wirksame Reformen für mehr Beschäftigung umgesetzt werden?

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— INHALT

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat am 27. Januar 2026 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin empfiehlt sie, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einheitlichen Sozialleistungssystem zusammenzufassen. Als möglicher Behördenstrang für Erwerbsfähige werden die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen bzw. zugelassene kommunale Träger) genannt.

Arbeit möglichst in Vollzeit soll sich stärker auszahlen. Die Kommission will Arbeitsanreize verbessern und die Kombination aus Sozialleistungen und Grundsicherung weniger attraktiv machen. Gleichzeitig macht sie Vorschläge zu Rechtsvereinfachungen und für eine digitale, moderne Arbeits- und Sozialverwaltung. Das soll den Sozialstaat effizienter und zukunftsfest machen. Reicht das? Und wie geht es jetzt konkret weiter? Vieles klingt ambitioniert, doch an vielen Stellen bleibt der Bericht vage.

Mit Expertinnen und Experten aus Politik, Praxis und Wissenschaft wollen wir deshalb grundlegende Fragen diskutieren: Was sollte Ziel der Reform sein: nur den Leistungszugang zu vereinfachen oder ist Ziel, mehr Menschen in Arbeit zu bringen? Muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung der Instrumente und Strukturen der Arbeitsagenturen und Jobcenter hier mitgedacht werden? Wie lassen sich die neuen Transferentzugsraten so umsetzen, dass Erwerbsanreize steigen und das System einfacher wird? Ist die Jobcenterstruktur geeignet für die Administration? Wie leistungsfähig arbeiten die gemeinsamen und die rein kommunalen Jobcenter heute – und wo gibt es strukturelle Probleme? Kurzum: Sind die Vorschläge der Kommission ein echter Auftakt für eine Sozialstaatsreform, die wirklich mehr Menschen in Arbeit bringt?

Wichtiger Hinweis: Dieses ISWA-Webinar wird aufgezeichnet. Mit Ihrer Anmeldung und Ihrer Teilnahme erklären Sie Ihr Einverständnis zur Aufzeichnung der Sitzung. Sofern Sie sich hörbar zu Wort melden oder Ihr Kamerabild aktivieren, wird das in der Aufzeichnung sichtbar bzw. hörbar sein. Zudem wird der Name, mit dem Sie sich anmelden und einwählen auf der Aufnahme zu sehen sein.

— PROGRAMM

Das Programm wird in Kürze veröffentlicht.

— Informationen
Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
24.04.2026
24.04.2026
10:30 - 12:00 Uhr
Anmeldeschluss:
23.04.2026
— Kosten

Die Teilnahme an unseren ISWA-Webinaren ist kostenfrei. Die Kosten trägt der gemeinnützige Verein ISWA im Rahmen seines Bildungsauftrags.

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